Service-Hotline

Unsere Service-Hotline ist rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Ihr Anliegen wird aufgenommen und an den zuständigen Mitarbeiter/in weitergeleitet. Ihr Ansprechpartner/in meldet sich bei Ihnen ggfs. zur weiteren Absprache.

… oder melden Sie sich mit Ihrem Anliegen unter service@immo-fit.eu

Dazu benötigen wir bitte folgende Informationen:

  • Nennung Ihres Anliegens

  • Ihren Namen

  • Ihre Adresse
  • Ihre Mobilfunk- oder Festnetznummer

zusätzliche Angaben bei einer Schadensmeldung:

  • eine kurze Schadensbeschreibung

  • nach Möglichkeit ein oder mehrere Fotos vom Schaden

Nach Eingang Ihrer Meldung melden wir uns zeitnah bei Ihnen zwecks Terminabsprache.

Häufig gestellte Fragen rund um das Mietverhältnis
Miete und Nebenkosten
Die Gesamtmiete setzt sich aus der Kalt- bzw. Grundmiete und den Nebenkosten zusammen.

Betriebskosten sind die Kosten, die für das Objekt laufend anfallen. Alle Mieter zahlen monatliche Vorauszahlungen. Diese werden einmal jährlich mit den tatsächlich entstandenen Kosten gegengerechnet. Die Umlage der Kosten ist mietvertraglich vereinbart.

Die Nebenkostenabrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugegangen sein. Wir arbeiten stetig daran, die Abrechnung schnellstmöglich zu erstellen.

Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, verrechnen wir das Guthaben automatisch mit der nächsten Mietzahlung. Andernfalls bitten wir Sie, das Guthaben selbstständig mit der nächsten Mietzahlung zu verrechnen.

Nähere Information zur Verrechnung des Guthabens finden Sie auf Ihrer Nebenkostenabrechnung.

Sie erhalten in der Abrechnung eine Gutschrift. Aus welchem Grund kann sich die neue monatliche Vorauszahlung trotzdem erhöhen?

Es handelt sich um abgerechnete Kosten aus dem Vorjahr. Zwischenzeitliche Kostensteigerungen rechtfertigen eine höhere Vorauszahlung auch dann, wenn aus der aktuellen Abrechnung eine Gutschrift resultiert. Um Sie vor eventuellen Nachforderungen zu schützen, passen wir die Vorauszahlung entsprechend an.

Kündigung
Die schriftliche Kündigung mit den Unterschriften aller Vertragspartner muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats im Original per Post bei uns eingegangen sein, damit die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zählt. Bitte hinterlassen Sie auf dem Kündigungsschreiben auch Ihre aktuelle Telefonnummer, damit eine reibungslose Kontaktaufnahme möglich ist.

Bitte senden Sie Ihre Kündigung an folgende Adresse:
ImmoFit Verwaltungs GmbH
Himmelgeisterstr. 100
D-40225 Düsseldorf

Wir übersenden Ihnen eine Kündigungsbestätigung und stimmen persönlich einen Termin zur Durchführung der Vorabnahme ab. Bitte haben Sie etwas Geduld. Einer unserer Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sobald Sie das Erbe antreten, sind Sie unser neuer Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten aus dem Mietverhältnis. Sie müssen das Mietverhältnis schriftlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern Sie nicht an einer Fortsetzung interessiert sind. Guthaben oder Zahlungspflichten gehen auf Sie über. Falls Sie das Erbe ausschlagen, schicken Sie uns bitte die Erbausschlagungsurkunde des Amtsgerichts.
Bitte teilen Sie uns – sofern nicht bereits geschehen – mit, ob Sie vorzeitig ausziehen möchten. Obwohl wir in unserer Kündigungsbestätigung zunächst nur den gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Termin bestätigen können, versuchen wir natürlich, zu dem von Ihnen gewünschten Termin einen Nachmieter zu finden. Rechtlich verbindlich können wir Ihnen dies jedoch nicht zusagen. Damit Besichtigungstermine kurzfristig vereinbart werden können, empfehlen wir Ihnen, uns Ihre Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, zu hinterlassen.
Allgemeines

Moderne Wohngebäude sind gut isoliert und lassen kaum Luft nach innen oder außen – das spart Heizkosten. Daher sollte Lüften zur Alltagsroutine gehören – der regelmäßige Luftaustausch in der Wohnung stellt ein gesundes Wohnklima sicher. Doch dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten: Unsere Tipps verraten Ihnen, wie Sie richtig lüften.

  • Kurz stoßlüften statt dauernd gekippt: Öffnen Sie das Fenster komplett für einige Minuten. So findet ein Luftaustausch statt, ohne dass Möbel und Wände abkühlen. Sind die Fenster bei kalten Außentemperaturen lange Zeit gekippt, kühlen die Fensterlaibungen aus und es besteht erhöhte Schimmelgefahr, außerdem geht permanent ein Teil Heizenergie verloren.
  • Querlüften für schnellen Erfolg: Am effizientesten lüften Sie, indem Sie für Durchzug sorgen. Öffnen Sie, wenn vorhanden, zwei oder mehr Fenster im jeweiligen Raum gleichzeitig. Wenn Räume nur ein Fenster haben, öffnen Sie alle Türen in der Wohnung und lüften Sie quer über die Zimmer hinweg. Aber Achtung: Sichern Sie Türen und Fenster mit einem Stopper, damit sie nicht wegen des Durchzugs zuschlagen.
  • Heizung zudrehen: Läuft die Heizung, während das Fenster geöffnet ist, verpufft die Wärme nach draußen. Drehen Sie also das Thermostatventil vor dem Lüften runter und drehen Sie es auf die gewünschte Stufe zurück, wenn Sie das Fenster schließen.
  • Nicht zu kurz und nicht zu lange lüften: Beim Stoßlüften findet der Luftaustausch recht zügig statt. Besonders wenn Sie querlüften und für Durchzug sorgen, reicht es, die Fenster nur fünf bis zehn Minuten zu öffnen. Vor allem im Winter bei kalten Temperaturen: Denn je kälter die Luft, desto trockener ist sie und desto schneller entweicht die feuchtere, warme Luft nach draußen. Im Frühling und Herbst, lassen Sie die Fenster bis zu 15 Minuten lang geöffnet. Übrigens: Auch wenn es regnet, bringt das Lüften etwas!
  • Regelmäßig für frische Luft sorgen: Bringen Sie eine Regelmäßigkeit in Ihr Lüftungsverhalten. Lüften Sie immer morgens und abends nach und vor dem Schlafen gehen. Halten Sie sich die meiste Zeit des Tages in Ihrer Wohnung auf, lüften Sie mehrfach am Tag.
  • Zusätzlich lüften: Wenn besonders viel Feuchtigkeit entsteht, lüften Sie die betreffenden Räume zusätzlich – vor allem direkt nach dem Duschen, Baden, Kochen und Schlafen. Wenn Sie die Böden feucht wischen, öffnen Sie anschließend die Fenster. Trocknen Sie keine Wäsche in der Wohnung.

Wenn sich unten auf den Fensterscheiben sichtbar Feuchtigkeit ablagert, kann das ein Zeichen für falsches Heizen und Lüften sein. Nehmen Sie beschlagene Fenster auf jeden Fall zum Anlass, Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten zu überdenken!

Grundsätzlich wird im Mietvertrag geregelt, welche Tiere Sie in der Wohnung halten dürfen. Normalerweise beschränkt sich die Haltung zunächst auf Kleintiere wie Fische, Vögel oder Hamster. Möchten Sie Tiere in der Wohnung halten, die nicht zu Kleintieren zählen, beispielsweise einen Hund oder eine Katze, müssen Sie dies vorher beantragen. Bitte teilen Sie uns mit, um was für ein Haustier es sich handelt, welche Rasse und Größe. Bei Hunden ist der Nachweis einer Hundehaftpflicht-Versicherung zu erbringen. Die Entscheidung erfolgt dann individuell.

Weitere Informationen:
Die Haltung von Kampfhunden ist in unseren Wohnungen generell untersagt.

Sprechen Sie miteinander. Streitigkeiten mit einem Nachbarn können das allgemeine Zusammenleben stören und sind bestenfalls in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu klären. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, können Sie uns über unsere Kontaktmöglichkeiten mit einbeziehen, wir helfen Ihnen gerne.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Schaden feststellen. Wir sind stets bemüht, dass jedes gemeldete Anliegen so schnell wie möglich behoben wird. Nutzen hier die Infos und Checkliste unter https://immo-fit.ue/mieter-service/

In Notfällen wenden Sie sich bitte immer an unsere 24h-Service-Hotline unter: 0211 – 385 427 16

Gern können Sie Ihre persönlichen Daten anpassen, wie

  • Namen
  • Telefonische Kontaktdaten
  • Bevorzugte Kontaktzeiten
  • E-Mail-Adresse
  • Bankdaten

Teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Datenper E-Mail oder Post mit. Bitte beachten Sie, dass wir für die Änderung Ihres Namens ein amtliches Dokument benötigen.

Auszug
Im Vorabnahmeprotokoll hält unser Mitarbeiter fest, ob beziehungsweise welche Arbeiten Sie vor der Endabnahme Ihrer Wohnung noch erledigen müssen (z.B. Wände streichen). Bauliche Veränderungen, die Sie vorgenommen haben, müssen in der Regel zurückgebaut werden und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.
Am Tag der Endabnahme muss sich die Wohnung im vereinbarten Zustand befinden, da an diesem Tag die Schlüsselübergabe und der Besitzübergang stattfindet. Den Termin für die Endabnahme wird mit dem Mitarbeiter im Rahmen der Vorabnahme vereinbart. Sollten vereinbarte Reparaturen oder Reinigungsarbeiten nicht, nicht vollständig oder mangelhaft durchgeführt worden sein, müssen diese Arbeiten in der Regel durch eine zu beauftragende Firma ausgeführt werden. Entstehende Kosten werden Ihnen mit der Kontoabrechnung zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Sie können die Wohnung auch vor Vertragsende zurückgeben. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns. Trotz früherer Endabnahme müssen Sie aber bis zum Vertragsende die vereinbarte Miete zahlen.
Bis zu Ihrem Auszug, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, sollten alle noch vorzunehmenden Arbeiten (Schönheitsreparaturen) beendet sowie mieterseitige Ein- und Umbauten entfernt sein. Wurden Teile der Mietsache beschädigt, müssen Sie die Kosten für die Instandsetzung übernehmen. Auch der Keller sowie sonstige von Ihnen genutzte Nebenräume sind von Ihnen geräumt zu übergeben. Sperrmüll bzw. Hausrat ist bis zur Übergabe der Wohnung – nicht über den Hausmüll – zu entsorgen. Haben Sie die Arbeiten nicht termingerecht bzw. fachgerecht ausgeführt, können Schadenersatzansprüche gegen Sie entstehen.

Wenn Sie die Wohnung vereinbarungsgemäß zurückgegeben haben und weder Mietzahlungen noch Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen offen sind, zahlen wir die Kaution zurück. Wir weisen allerdings darauf hin, dass wir das Recht haben, für möglicherweise später auftretende Forderungen die Kaution bis zu sechs Monate nach Vertragsende einzubehalten.